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05.2000 n

Petition Rechtswissenschaftler für die bewährte Rechtschreibung. Verzicht auf die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung

Bericht der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur vom 3. Februar 2005

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur hat an ihrer Sitzung vom 3. Februar 2005 die von der Vereinigung „Rechtswissenschaftler für die bewährte Rechtschreibung" eingereichte Petition geprüft.

Die Petition verlangt die Rückkehr zur Rechtschreibenorm, wie sie vor Beginn der seit Juli 1996 und bis 1. August 2005 dauernden Übergangsphase gültig war.

Antrag der Kommission

Die Kommission beantragt mit 7 gegen 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, von der Petition ohne weitere Folge Kenntnis zu nehmen.

Im Namen der Kommission
Die Präsidentin: Langenberger Christiane

1. Inhalt der Petition

Die Petenten fordern:

2. Erwägungen der Kommission

Die Kommission hat das Thema eingehend und unter verschiedenen Aspekten diskutiert.

Zum Auftakt wurde daran erinnert, dass der politische Entscheid für die Reform 1996 gefällt worden ist und dass die neuen Regeln für Schulen und öffentliche Verwaltung ab 1. August 2005 verbindlich gelten sollten. Nicht mehr der von Konrad Duden geschaffene und 1902 vom Bundesrat für Schulen und Verwaltung als verbindlich erklärte Duden, sondern das neue „Regelwerk" gilt es nun zu befolgen.

Die Reform stand unter dem pädagogischen und didaktischen Vorzeichen, dass den Schülerinnen und Schülern das Schreiben erleichtert werden sollte. In der Kommission blieb umstritten, ob dieses Ziel erreicht worden sei.

Die Ergebnisse der Reform standen von Beginn weg in der Kritik.

Anstoss erregten vor allem der Bereich der Getrennt- und Zusammenschreibung und die Zeichensetzung.

War das Ziel nicht eine deutsche Sprache mit übereinstimmenden Regeln? Und doch konfrontiert uns der Computer immer noch mit verschiedenen Rechtschreibeprogrammen: Deutsch (Deutschland), Deutsch (Schweiz) und Deutsch (Österreich) ...

Die WBK ist sich bewusst, dass Sprache nichts Statisches ist, sondern einem ständigen Prozess gleichkommt. Das gilt auch für Wortneubildungen und die Rechtschreibung.

Seit 1998 lernen Schülerinnen und Schüler in Deutschland, Österreich, in der Schweiz und in Liechtenstein die Rechtschreibung nach neuen Regeln. Das ist ein Prozess, der nicht mehr abgeblockt werden kann. Würde der Petition Folge geleistet, würden auch die guten und akzeptierten Elemente der Reform wieder wegfallen. Das ist auch denjenigen Kommissionsmitgliedern bewusst, die bedauern, dass diese Reform überhaupt an die Hand genommen worden ist, und die davon überzeugt sind, dass die Konsequenzen zuvor zu wenig bedacht worden sind. Es ist diese Einsicht, dass es kein Zurück geben kann, die letztlich zu keinen Gegenstimmen, aber zu Stimmenthaltungen geführt hat.

Kritisiert wurde die Aufgleisung der Reform als „Musterbeispiel" für einen „völlig verkehrten Ablauf".

Die Delegation der Schweiz im Ende 2004 konstituierten „Rat für deutsche Rechtschreibung" wird ersucht, darauf hinzuwirken, dass solch grosse Wellen auslösende Prozesse in Zukunft verhindert werden.


Original: www.parlament.ch/afs/data/d/bericht/2005/d_bericht_s_k18_0_20052000_0_20050203.htm

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